Ab Juli 2017 treten neue AGB für BFCZ-Veranstaltungen in Kraft.
Die Änderungen im Überblick...
AGB Punkt 3 "Leistungsumfang" Erweiterung: Änderungen seitens des Kunden, nach erfolgter Anmeldung (z.B. Zusteige Ort, Anzahl Mitfahrende etc.) gelten als Leistungsänderung.
AGB Punkt 4.2 "Leistungsänderungen" bisher: 4.2 Verursacht durch den Kunden Der BFCZ kann dafür nicht haftbar gemacht werden. neu: 4.2 Verursacht durch den Kunden Der BFCZ kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 5.00 und CHF 50.00 erhoben, entsprechend dem Änderungsumfang.